Convention Citoyenne pour le Climat

In der ersten Jahreshälfte 2020 berieten sich 150 zufällig geloste Bürger:innen in Frankreich über 7 Wochenenden mit je 2,5 Arbeitstagen zur Frage "Wie können die Treibhausgasemissionen in Frankreich bis 2030 um mindestens 40% auf sozial gerechte Weise reduziert werden?".

Einberufen war diese Bürger:innenversammlung durch den französischen Präsidenten Macron, weswegen die Versammlung in der öffentlichen Wahrnehmung sehr präsent war. Trotz gegenteiliger Versprechen wurden aber nur Bruchteile der eigentlich progressiven Empfehlungen umgesetzt. Die Ankündigung war, die Empfehlungen ungefiltert umzusetzen oder in nationalen Referenden darüber abzustimmen. Davon ist wenig übrig geblieben.

Ende Juni 2020 hat die Versammlung ihre Ergebnisse vorgestellt.

In insgesamt 149 Empfehlungen waren sich die Teilnehmer*innen der Versammlung zu großen Teilen einig: Die Themen Umwelt und Klima müssen signifikant in der französischen Verfassung berücksichtigt werden. 75% der Teilnehmer:innen waren sich einig, dass letztlich das, worüber sich die Franzosen definieren, nicht zu Lasten unserer Umwelt oder unseres Klimas gehen darf, der Staat wird als Garant für die Erhaltung unserer Welt in die Pflicht genommen --sogar mit noch höherer Zustimmung von 85%, und Ökozid, die Zerstörung der Umwelt durch Umweltverschmutzung im hohen Maß und die Ausrottung eines Volkes in Folge der ökologischen Zerstörung seiner natürlichen Lebensgrundlagen, soll zukünftig als Verbrechen geahndet werden (dafür sprachen sich knapp über 60% aus).

Die übrigen 146 Empfehlungen decken die unterschiedlichsten Bereiche ab.

Nachhaltige Mobilität ist den Franzosen wichtig: Inlandsflüge sollen zukünftig nur noch erlaubt sein, wenn sie unbedingt notwendig sind. Neue Flughäfen soll es nicht mehr geben. Mit einem noch weiter eingeschränkten Tempolimit (110 statt 130 km/h) sollen Schadstoffausstoß und Unfallrisiken weiter begrenzt werden. Verkehrsplanung soll mittels mehr Bürgerbeteiligung erfolgen.

Transnationale Handelsabkommen sollen sich zukünftig an den Verpflichtungen aus den Pariser Klimazielen und dem Vorsorgeprinzip orientieren. Dementsprechend empfiehlt der Bürger:innenrat, das Handelsabkommen CETA neu zu verhandeln. Unternehmen sollen – einen Schritt weiter als lediglich CSR Reporting – CO2-Bilanzen ausweisen.

Was nicht gebraucht wird, muss nicht eingespart werden. Überkonsum soll vermieden werden. Reparatur statt Wegwerfen und Neukaufen heißt die Devise. Die Werbung für umweltschädliche Produkte soll reguliert werden.

Etliche Empfehlungen beschäftigen sich mit Bau- und Landmaßnahmen. Die energetische Sanierung von Gebäuden soll großmaßstäblich erfolgen, allerdings über einen sehr langen Zeithorizont von 20 Jahren. Dem Schwund natürlicher Böden soll entgegengewirkt werden. Weitere Schritte Richtung natürlicher Landwirtschaft sind geplant.

Präsident Macron hat allerdings in zwei weiteren Fällen von seinem Vetorecht Gebraucht gemacht.

Sowohl das Tempolimit als auch die Ökosteuer auf Unternehmensdividenden, die ausländische Investoren vergraulen könnte, bleiben unangetastet.

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