Keine Kriminalisierung von Klima-Aktivismus!

Rund 100 Menschen nahmen am 24.4.2025 am Klimagerechtigkeits-Brunnen auf dem Frankfurter Römerberg an der Solidaritäts-Kundgebung gegen die Kriminalisierung von Klima-Aktivismus teil.

Fünf Menschen der ehemaligen Letzten Generation wurden am 28.02.2025 von der Generalstaatsanaltschaft München wegen Bildung einer Kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB angeklagt - nicht wegen Gewalt, nicht wegen geheimen Machenschaften, sondern wegen ihres öffentlichen, friedlichen Protests. Was früher für Mafia-Strukturen, Menschenhandel oder Drogennetzwerke gedacht war, wird nun gegen Klimaaktivist* innen eingesetzt.

Video: §129 - Ein Angriff auf die Demokratie auf Vimeo

Feedback