Klima-Bürger:innenrat und Parlament

Geschrieben von Arne Großelindemann und Lorenz Kramer am 27.01.2021

Enno Rosinger von Klima-Mitbestimmung.JETZT gibt sein Eingangsstatement im Petitionsausschuss ab

Die Petition vor dem Bundestag - und was sie für uns bedeutet

Am 25. Januar fand die öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages zur Petition von Klima-Mitbestimmung.JETZT statt, die die Einberufung eines Klima-Bürger:innenrats fordert. Dabei wurde die Position von Klimamitbestimmung.JETZT, die mit knapp 70.000 Unterschriften eine der historisch erfolgreichsten Petitionen ist, rhetorisch stark vertreten. Hier nochmals einen herzlichen Glückwunsch an die Initiator:innen! Doch wie verlief die Anhörung? Und was bedeutet das für unsere dritte Forderung? 

Diese Fragen sind für uns als Extinction Rebellion nicht ganz einfach zu beantworten. Unsere dritte Forderung ist im Feld der Realpolitik angelangt. Einerseits ist dies bereits ein großer Erfolg! Wer hätte noch vor einem Jahr gedacht, dass unsere dritte Forderung so schnell im Zentrum der Demokratie ankommt. Andererseits sind wir noch lange nicht am Ziel: Trotz dieses Erfolgs ist die Umsetzung eines politisch angebundenen Bürger:innenrats für die notwendigen Maßnahmen gegen die ökologische Katastrophe und für Klimagerechtigkeit noch nicht in Sicht. Wir werden also weiterhin Druck ausüben müssen. 

Doch eins nach dem anderen: Wie ist die Anhörung im Bundestag (hier zu sehen, ab 02:11:00) aus unserer Sicht zu bewerten? Und wie wurde die Petition im Petitionsausschuss aufgenommen? 

In zwei Fragerunden stellten Vertreter:innen aller Fraktionen Fragen an die Petenten. Dabei offenbarte sich Unwissenheit über das genaue Verfahren, und die Verbindlichkeit wurde als kritischer Punkt herausgestellt. Außerdem schwang in den Fragen häufig Skepsis gegenüber dem Losverfahren mit. So wurde danach gefragt, wie die Bevölkerung Deutschlands mittels Losverfahren repräsentativ dargestellt werden könne, woraufhin das geschichtete Losverfahren mehrfach erklärt werden musste. 

Es wurde mehrfach deutlich, dass das Wissen über Bürger:innenräte und deren Funktionsweise noch unzureichend ist. Die Abgeordneten erkannten den Mehrwert eines Bürger:innenrats nicht und verglichen ihn mit bisherigen Beteiligungsformaten. Während Stephan Thomae von der FDP Bürger:innenräte mit Parlamenten verglich, bezog sich Staatssekretär Pronold auf die eintägigen Bürgerdialoge zum Klimaschutzplan 2050. Doch keines dieser Beteiligungsverfahren gleicht einem Bürger:innenrat.

Denn nur hier findet umfassende Information und Deliberation der Teilnehmenden statt. Zusammen mit der geschichteten Zufallsauswahl ermöglicht ein Bürger:innenrat so, dass Menschen miteinander Lösungen erarbeiten und ihre vorgefertigten Standpunkte überdenken. Dieses verbindende und konstruktive Zusammenarbeiten mit hohem Inklusivitätsanspruch macht den entscheidenden Vorteil eines Bürger:innenrats aus. Dies ist auch der Grund, warum wir glauben, dass ein Bürger:innenrat durch den Einbezug der vielen Perspektiven einen Diskurs ermöglicht, der Gräben in unserer Gesellschaft überwindet. Durch einen offenen und ressortübergreifenden Prozess ist auch die Möglichkeit gegeben, über grundlegende Fragen zu beratschlagen. Hier müssen wir unsere Anstrengungen aufrecht erhalten, weiter über die Verfahrensweisen und Vorteile von Bürger:innenräten aufzuklären und diese konstant in die öffentliche Debatte zu tragen. (Unter anderem mit dieser Mailing-Aktion - Mach mit!)

Ein weiteres großes angesprochenes Thema war die Verbindlichkeit der Ergebnisse. So war es etwa Hermann Färber von der CDU/CSU-Fraktion sehr wichtig, gleich in der ersten Fragemöglichkeit zu betonen, ein solches Gremium dürfe nur eine beratende Funktion haben. Im Laufe der Sitzung wurde das Thema dann noch häufiger aufgegriffen, und die beiden Vertreter von Klima-Mitbestimmung.JETZT betonten mehrfach, dass auch sie einen Bürger:innenrat nur mit beratender Funktion sähen. Eine juristische Verbindlichkeit sei ja verfassungsrechtlich gar nicht möglich. Auch Staatssekretär Pronold griff das Thema auf und verwies auf die unklare Verpflichtung in Frankreich, die dort im Moment zu Streitigkeiten führt, da Macron momentan Rosinenpickerei mit den Vorschlägen betreibt. Spannend wurde es, als Ministerialrat Olaf Wißmann, Leiter des Referats Parlamentsrecht im Bundestag, die rechtliche Lage erläuterte. Er stellte klar, dass eine rechtlich bindende Entscheidung eines Bürger:innenrats nicht möglich sei. Allerdings unterschied er kurz darauf eine rechtliche von einer “faktischen Verpflichtung, beziehungsweise der Erwartungshaltung, die man an einen Bürgerrat hat”. Es sei zwar verfassungsrechtlich völlig in Ordnung, würde der Bundestag die Ergebnisse eines Bürger:innenrats ignorieren, “faktisch dürfte das aber sehr schwer sein.” Vor einem solchen Szenario warnte er. Ein mit hohem Aufwand einberufener Bürger:innenrat, dessen Empfehlungen keinerlei Berücksichtigung finden würden, wäre nur schwer zu erklären. Hierzu machten die Petenten klar, dass ihre Petition mit unserem Grundgesetz vereinbar ist und die letztendliche Entscheidungsgewalt beim Bundestag verbleiben müsse. 

Wir stellen also fest, dass die Diskussion einen kritischen Punkt erreicht, sobald die Abgeordneten ihre Entscheidungsmacht in irgendeiner Weise eingeschränkt sehen. Dass ein Bürger:innenrat verfassungsrechtlich nicht verbindlich sein kann, war uns davor schon klar. Um einen wirksamen Klima- und Umwelt-Bürger:innenrat zu erreichen, fordern wir aber gerade deshalb eine Selbstverpflichtung der Bundesregierung zur Umsetzung der Ergebnisse. Doch ein solches Szenario scheinen einige im Bundestag genau wegen des möglichen Drucks aus der Öffentlichkeit, die Ergebnisse auch tatsächlich umzusetzen, zu fürchten. Außerdem war aus den Fragen der Abgeordneten deutlich herauszuhören, dass sie die Dringlichkeit wirksamer klimapolitischer Maßnahmen noch nicht erfasst haben. 

Aus unserer Perspektive bedeutet das, dass unsere Theorie des Wandels also durchaus ihre Berechtigung hat: Wir brauchen eine Selbstverpflichtung der Bundesregierung zur Umsetzung der Ergebnisse eines Bürger:innenrats für Maßnahmen für Klimagerechtigkeit und gegen die ökologische Katastrophe. Das heißt natürlich nicht, dass diese danach alle Ergebnisse sofort umsetzen wird. Aber es  bedeutet, dass wir einen entscheidenden Hebel gewinnen, wenn wirksame Maßnahmen durch eine repräsentative Gruppe von Bürger:innen selbst erarbeitet werden. Diesen Hebel müssen wir als Klimabewegung dann nutzen und großen öffentlichen Druck aufbauen, damit diese vorgeschlagenen Maßnahmen auch umgesetzt werden. Das wird nicht einfach, weder der zukünftigen Bundesregierung eine Selbstverpflichtung abzuringen, noch den Druck für die Umsetzung der Ergebnisse aufrecht zu erhalten. Aber es kann der entscheidende Hebel für einen wirksamen Schutz unserer Lebensgrundlagen sein.

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