01 - Allgemeine Infos
Liebe Rebell*innen, manche von euch werden nach Aktionen Post von der Polizei als Beschuldigte oder Zeugen in einem Ermittlungsverfahren bekommen. Das kann durchaus einschüchternd sein, aber du bist nicht allein! Wenn du Post bekommst, melde dich bitte umgehend beim XR-legalteam. Wir werden dir dann beim weiteren Vorgehen helfen und dich mit anderen Personen in ähnlichen Situationen vernetzen. Auch können wir dich über mögliche Unterstützung bei Repressionskosten u.ä. informieren.
Diejenigen von euch, die bereits einen Brief im Bezug auf ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren zu einer Aktion bekommen haben oder damit rechnen müssen, können in unser Flowchart und unseren Goldenen Regeln zum Umgang mit Repressionen einen Überblick darüber gewinnen, was das für euch bedeutet. Mehr Informationen könnt ihr auch unserer Rechtshilfebroschüre entnehmen. Bitte reagiert nicht ohne Rücksprache mit uns oder einem:r RA:in auf eine Vorladung oder einen schriftlichen Anhörungsbogen der Polizei. Das müsst ihr nicht und kann euch erfahrungsgemäß eher schaden als nutzen.
Nehmt bitte Kontakt mit uns auf, damit wir euch vernetzen können. Gemeinsam können wir überlegen, wie wir mit Repressionen umgehen wollen. Wir stehen im Kontakt mit solidarischen Anwält*innen, die uns bereits Unterstützung zugesagt haben und die Erfahrung mit solchen Prozessen haben. Teilt diese Info unbedingt mit anderen Menschen, von denen Ihr wisst, dass sie betroffen sind. Wenn ihr in einer Bezugsgruppe seid, reicht es, wenn uns eine Person kontaktiert.
Niemand soll alleine bleiben. Wir halten zusammen!
Die Dokumente:
02 - Verletzungen durch Polizeigewalt, Verletzungen im Rahmen von XR Aktionen
Es gilt grundsätzlich, dass Verletzungen einen medizinischen (Not)fall darstellen, der akut einer medizinische Behandlung bedarf. Heißt, erste Anlaufstelle für Opfer ist die Notaufnahme/Rettungsstelle eines normalen Krankenhauses. Dort erfolgt die Untersuchung und Behandlung. Dort wird die Art und das Ausmaß der Verletzung dokumentiert. Dieses Dokument wird der Patient*in mitgegeben und kann als Basis einer Anzeige fungieren, die Dokumentation sollte gerichtsfest sein, da lohnt es sich die Ärztin, den Arzt darauf hinzuweisen penibel und detailliert den Befund zu erheben. Am besten sichtbare Verletzungen fotografieren (Klebchen mit dem eigenen Namen und Datum daneben halten, gibt es bei der Anmeldung in der Notaufnahm).
Diese Dokumente sind Basis eines späteren Gutachten.
Mensch muss nicht als erstes zur Rechtsmedizin gehen. Wenn schon klar ist, dass Anzeige gestellt werden soll, oder eine professionelle, gerichtsfest Dokumentation gewünscht ist, kann Mensch einen Termin in der Gewaltschutzambulanz der Charité vereinbaren. Öffnet wochentags 8:30-15:00. TEL: 030 450570270
Bitte tretet auch mit Zeugen in Kontakt und lasst euch Bilder und Videos zukommen, Diese Informationen können später auch sehr hilfreich werden.
03 - Akteneinsicht & Einspruch Strafbefehl
Falls ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat gegen dich läuft, ist es sinnvoll frühzeitig Akteneinsicht zu beantragen. Das kannst du auch ohne anwaltliche Vertretung selbst tun: Hier findest du eine Anleitung dazu.
Für den Fall, dass ihr einen Strafbefehl erhalten habt und dagegen Einspruch einlegen wollt, haben wir für euch ein Musterschreiben vorbereitet.
Die Dokumente:
04 - Erkennungsdienstlich behandelt?
Solltest du erkennungsdienstlich behandelt worden sein (Fingerabdrücke, Fotos etc), findest du du hier Hinweise wie du eine Löschung der von der Polizei erhobenen Daten beantragen kannst.
05 - Kosten durch Repressionen
Nach Aktionen können Kosten durch gerichtliche Prozesse, Strafgelder usw. entstehen. Damit du nicht alleine auf den Kosten sitzen bleibst gibt es ein Verfahren mit welchem du Unterstützung beantragen kannst. Bitte lese dir die Informationen dazu sorgfältig durch. Danke fürs Rebellieren!