Ankleben an ein Flugzeug ohne Strafe?

Geschrieben von Henning Jeschke am 12.02.2022

Die Klimarebellion vor Gericht

Henning mit Unterstützer:innen am Verhandlungstag (31. Januar) vor dem Gericht in Lübeck

Vor anderthalb Wochen stand ich wegen Nötigung in Lübeck vor Gericht.

Ich war geständig und erklärte: Ich halte meine Tat für absolut angemessenes Handeln im Klimanotstand, wenn nicht gar zu lasch, und ich werde es wieder tun.

Der Beschluss lautete: Bedingungslose Einstellung des Verfahrens.

Warum das wichtig ist und was das für die Klimarevolution bedeutet: Ein längerer persönlicher Bericht.

Es bleibt folgenlos, mit erheblich rebellischer Energie öffentlich das fossile System zu unterbrechen.

Dabei ist die Angst vor Strafe eine Kernfunktion unseres Gesetzessystems.
Wenn genug Menschen sie verlieren, hat der Staat nichts mehr. Dann sind wir unaufhaltsam.

Ich hatte mich im August 2020 ohne Angst vor Strafe in Aktion begeben, auch wenn es bedeutete, dass ich meine ersten Verfahren bekam und in Gewahrsam genommen wurde.

Alles, was kommen würde: Ich war bereit dafür.

Danken muss ich allen, die mir ungefragt und unersetzlich viel Unterstützung gegeben haben.

Zunächst kurz zur Tat selbst: Ich hatte mir bei der Neueröffnung des Regionalflughafens in Lübeck mit zwei Rebell:innen zusammen zunächst regulär Tickets gekauft, um dann den Start der ersten Maschine nach München aufzuhalten. Dafür benetzte ich auf dem Weg in Richtung Flugzeug meine linke Hand mit Sekundenkleber, um sie an den hinteren Teil der Maschine zu kleben. Das Ganze wurde gelivestreamt. Ich wurde von einem Passagier wenige Momente später zu Boden gerissen und danach über 9 Stunden in Gewahrsam genommen.

Der Flug hatte insgesamt etwa eine Stunde Verzögerung wegen damit verbundener Aktionen.
Draußen standen Demonstrierende, man hörte ihre Rufe beim Check-In drinnen. Es waren außerdem kurz vorher Rebels losgezogen, die den Zaun durchtrennt hatten, auf das Rollfeld gerannt waren und sich am Boden festgeklebt hatten. Eine weitere Gruppe war als Ablenkung einfach mit einer Klappleiter entlang des Flughafenzaunes davongerannt und hatte für ordentliche Verwirrung gesorgt.

Die Aktionen und das Motto: #LuftBlock bzw. #KurzstreckenflügenurfürInsekten schafften es in regionale Medien und erhielten für einen Tag durch zeitgleiche kleinere Aktionen in Düsseldorf, Berlin und München auch bundesweite Aufmerksamkeit.

Die Gerichtsverhandlung sollte am Montag, dem 31. Januar 2022 um 10.30 Uhr in Lübeck stattfinden. Ich hatte den Anwalt Mathis Bönte gefragt, ob er mich vertreten und in der Argumentation auf rechtfertigenden Notstand nach Paragraph 34 des Strafgesetzbuches unterstützen würde und freute mich, mit ihm noch 5 Minuten vorab sprechen zu können.

Die Einladung zur Gerichtsverhandlung war mir keine 2 Wochen vorher zugekommen und ich steckte mit dem Aufstand der letzten Generation gerade in einer Aktionswelle voller Autobahnblockaden, in denen eine Vorbereitung auf meinen ersten Gerichtstermin eigentlich gar keinen Platz mehr hatte. Daher belief sich meine Vorbereitung auf die drei Stunden, die ich mir auf der Zugfahrt aus Berlin dafür Zeit nahm.

Als wir in den Verhandlungssaal hineingingen, wirkte der Aufbau auf mich zunächst etwas einschüchternd. Sollte er wohl. Meinem Anwalt und mir saßen drei in schwarz und weiß gekleidete Personen gegenüber, rechts mit zentralem Blick auf den Raum der Jugendrichter.

Ich fühlte mich dennoch voller Vorfreude und Erklärungsdrang. Die vorherige Anspannung wurde weniger. Trotz minimaler Vorbereitung würde meine Aufrichtigkeit ja schließlich genügen müssen.

Was ich getan hatte, war richtig gewesen. In jeder Hinsicht war durch die Aufmerksamkeit auf kriminelle Vielfliegerei viel größerer Schaden abgewendet worden als er je durch mich entstanden war.

Ich wusste zudem um die Unterstützung von einem Dutzend Menschen hinter mir, die draußen eine Mahnwache abhielten und schon seit Beginn des Tages das Gefühl der Beobachtung auf diesen Prozess steigerten.

Auch Medienvertreter:innen waren gekommen, RTL filmte meine Ankunft im Haus und würde mich später kurz für ihre Nachrichten interviewen. Eine dpa- und eine taz-Vertreterin waren vor Ort, ebenso wie ein junger Herr für die Lübecker Nachrichten.
Drei von ihnen setzten sich auch mit in den Saal. Für einen begleitenden Mitrebellen blieb so noch Platz, coronabedingt standen leider keine weiteren Plätze zur Verfügung.

Das Verfahren wurde eröffnet, wie immer mit einem Check der Daten der Anwesenden und einer Verlesung der Anklageschrift.

Die Staatsanwältin holte dazu nur sehr kurz aus und blieb im Grunde bei einer exakten Beschreibung der Geschehnisse zwischen 7.30 und 7.35 Uhr Lübecker Zeit am 17. August 2020.

Der Vorwurf lautete einfach nur: Nötigung. Dabei hatte es vorher eine lange Odyssee der Vorwürfe gegeben:

Noch als ich zu Boden gedrückt neben dem Flugzeug lag, begannen die wilden Rufe der Polizei und des Sicherheitspersonals, ich hätte gegen das Luftfahrtgesetz verstoßen. Später im Terminal kamen sie auf relevantere Paragraphen: Gefährlicher Eingriff in den Luft-, Schienen- und Schiffsverkehr. Strafmaß: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Ich hatte mich nur kurz vorbereitet, aber das Legal Team bestätigte mich hinterher darin, dass dieser Vorwurf ohne eine laufende Maschine haltlos sei. .

Der Vorwurf, der mir als Brief nach Hause flatterte, lautete dann „Gefährlicher Eingriff“ und „Sachbeschädigung“. Die Mitrebell:innen wurden als Zeugen angeschrieben, ignorierten polizeiliche Anrufe aber.

Ich erhielt in Lübeck Akteneinsicht (per Mail wurde es mir verwehrt und mir waren 35 Euro für die Aktenübersendung zu teuer, wo ich doch bis nach Lübeck mit dem Semesterticket fahren kann).

In den über 80 Seiten dicken Akten war dann erkenntlich, dass Flughafeninvestor Winfried Stöcker persönlich eine Anzeige mit den Vorwürfen erhoben hatte. Allerdings wurde in einer Argumentation auch vom Vorwurf des gefährlichen Eingriffs abgelassen und Nötigung mitaufgenommen.

Ich konnte jede Seite fotografieren. Darin war ein wenig über andere Verfahren zur gleichen Aktion zu sehen, Fotos von der Aktion, Mailverkehr bundesweit zu der Aktion und mehreren nachfolgenden („Dieses Mal hat er sich mit anderen an einem Gerüst in Berlin festgekettet“), aber auch Fehler im Aufnehmen von Personendaten eines Zeugen und der aufwendige Versuch, Herkunftsort und Nachname danach noch zu tauschen, um es zu korrigieren.

Am Ende war dort vermerkt (keine Änderungen durch mich): „Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen des Unterzeichners zu dem Beschuldigten JESCHKE dürfte eine linksgerichtete politische Motivation vorliegen. Augenscheinlich gehört er als gewaltbereiter Aktivist der Gruppierung Extinction Rebillion an.“

Schade, dass mir die Gruppe Rebillion gar nicht bekannt ist.

Und dass ein solcher Gewaltbegriff vorliegt, der alles, was gegen die Gesetze verstößt, als gewaltsam einstuft.

Henning bei der Aktion am 17. August 2020 (bei der Neueröffnung des Regionalflughafens in Lübeck)

Ich war bezüglich des Verfahrens in Lübeck in Bereitschaft, gewissermaßen einfach in Abwartehaltung, während ich mich in dem Jahr seit August 2020 noch ein Dutzend weitere Male im Gewahrsam wiederfand und die Familie dann doch ab und an fragte: Muss das sein, noch ein mögliches Verfahren? Naja, immer, wenn es dem Notfall über Aufmerksamkeit erklärbar Abhilfe schafft … Ja, klar.

Dann hatte es einen Brief gegeben bezüglich „versuchter Nötigung und versuchter Sachbeschädigung“, was uns in Lüneburg belustigte. Das geht grundsätzlich immer dann, wenn der Absatz „Der Versuch ist strafbar“ im Gesetz steht.

Ewig später dann die Einladung zum Prozess wegen Nötigung.

Verhandelt wurde vor dem Jugendgericht. Das liegt daran, dass ich zum Tatzeitpunkt mit 20 Jahren noch als „Heranwachsender“ (18-20 Jahre) gelte. In diesem Alter werden 90% der Verfahren noch nach Jugendstrafrecht behandelt und bestraft, meist deshalb, weil von jugendtypischen Verfehlungen ausgegangen wird oder Zweifel an der Reife des Angeklagten bestehen.

Es hatte hierzu vorher Post an mich gegeben. Ich solle mich doch gerne zur Klärung bei der Greifswalder Jugendgerichtshilfe melden. Diese Anfrage hatte ich vorab ignoriert.

Im Gerichtssaal war es nun an mir, mich zu den Vorwürfen zu äußern.
Ich legte meine Zettel noch einmal zurecht, die ich auf der Zugfahrt zusammengekritzelt hatte und begann:

„Hiermit bestätige ich, alles, was mir zur Last gelegt wird genauso begangen zu haben.

Werter Vorsitzender, Sie haben die Wahl: Entweder Sie bestrafen mich nach vollstem Strafmaß oder Sie folgen der Argumentation des Notstandes.“

In keinem Fall habe ich diese Tat aus jugendlicher Verfehlung getan. Ich habe mich inkognito am Flugzeug zu schaffen gemacht, in vollem Bewusstsein, dass ich hier landen würde. In vollem Bewusstsein und der aktiven Entscheidung, hier mit Gesetzen in Konflikt zu kommen. Als Maßnahme, um das große, unantastbare Recht durchzusetzen, das weitere Bestehen des Lebens auf der Erde zu schützen..

Ich erklärte in Anlehnung an den Prozess Ghandis aus dem Jahr 1922, dass ich „zugeben muss, dass mir der Regelbruch seither zu einer Art Leidenschaft geworden ist“ und welche Entwicklung ich genommen hatte. Von Systemkooperation und dem bravsten, fleißigen Menschen, engagiert in Dutzenden der Möglichkeiten, die das System gab – hin zu einem Regelbrecher mit Ansage, zu keiner Kooperation bereit.

Die Ausrottung allen Lebens, allem voran durch die Anreicherung der Atmosphäre mit Flugemissionen von Kurzstreckenflügen, sei ein Verbrechen. Das Ausmaß bekannt, hat doch die Geschwindigkeit nicht ab-, sondern zugenommen, mit der der Gesetzgeber dies erlaubt und fördert. In Lübeck am Flughafen ist die Korruption krass. Damals wurde sogar der NABU mit Geldern dazu gebracht, eine Klage gegen den Flughafen zurückzuziehen. Die Stadt weist alle Verantwortung von sich. Die Lübecker Nachrichten hatten noch am Eröffnungstag einen Beitrag veröffentlicht, in dem sie berichteten, was man in München an einem Tag sehen und erleben könne. Mit einem Flug, hin und zurück. Toll.

Weiter ging ich zur Frage des Gehorsams: Es sei ebenso Pflicht, dem gerechten Gesetzessystem Folge zu leisten, wie es eine Pflicht ist, bei fundamentalen Ungerechtigkeiten friedlichen Ungehorsam zu leisten.
Eine Notwendigkeit, die schon die Verfasser:innen des Grundgesetzes verstanden.

Der Artikel 20 unserer Verfassung verweist darauf, dass alle anderen Wege verschlossen sein müssen. Dass „keine andere Abhilfe möglich ist“.

Ich sagte: „Und an jene, die jetzt über jeden Rechtsbruch schimpfen: Wie steht ihr zu den mutigen Menschen, die sich 1989 für die Freiheit einsetzten unter Missachtung der Regeln? Hättet ihr sie bestraft, so bestraft mich. Seht ihr sie als Brüder und Schwestern, deren Mut zur Einheit erheblich beitrug, so sprecht frei.

Der Richter unterbrach mich kurz vor Schluss. Ich solle mal zum Ende kommen.
Ein letzter Satz, versicherte ich: „Jeden Tag, an dem der Flughafen weiter in Betrieb ist, versagen wir alle hier in Lübeck. Wie können wir unseren Kindern noch in die Augen schauen, wo wir sie gleichsam in Hungersnöte schicken? Ich fragte mich damals im Geschichtsunterricht: Was hätte ich damals getan? Jetzt fragt die Geschichte uns. Antworten wir.“

„Okay, okay“ unterbrach der Jugendrichter.

Und was dann folgte, machte mich sprachlos.

„Wenn Sie so für den Klimaschutz sind, Herr Jeschke, warum haben Sie dann nicht bei der Jugendgerichtshilfe angerufen, um möglichst diesen Termin hier zu verhindern?

Ich finde, beim Klimaschutz müssen wir im Kleinen und bei uns anfangen, aber Sie wollten ja lieber, dass wir hierher kommen müssen, und dabei erzeugte Ihre Anreise Treibhausgase, die von Ihrem Anwalt aus Münster …

Das ist ja kein Klimaschutz.“

Ohnehin sei es ja nur Show, was ich mache.

Die Medienvertreter:innen, alle Menschen vor der Haustür: alles eine große Jeschke-Show. „Besser wäre, es hätte die Verhandlung nicht gegeben. Für das Klima.“

Ich meinte, die Kinnlade vom Mitrebellen im Publikum runterklappen zu hören.

Das war nicht sein Ernst.

Ich erzählte, dass ich mir wünsche, dass es eine Show wäre. Dass ich mir das gerne wünsche, aber Wunschdenken uns nicht von der physikalischen Realität befreit.
Ich dachte bei mir, dass ich mit Sicherheit nicht aus freizeitlicher Lust im Hungerstreik fast gestorben wäre und drei Tage auf der Intensivstation verbracht hatte . Während mein Umfeld mit zu leiden hatte.

Er fahre auch mit dem Fahrrad zum Gerichtssaal.

Das war nicht sein Ernst. Verdammte Scheiße. Verdammte Scheiße. Wie kann denn ein Richter, eine angebliche Autoritätsperson, die über Schicksale täglich entscheidet, so geblendet sein.

Geblendet von der beschissensten Erzählung überhaupt: Ich bin nur ein Individuum. Wir sind alle Individuen und haben nur für unsere hauseigenen kleinen Verbrauchs-Emissionen zu sorgen.

Gesellschaft, was ist das mehr als die Aneinanderreihung von Individuen? Unglaublich.

Schafft es der Individualismus als Problembestandteil auf eine Höhe mit Wachstumskapitalismus und Konsumwahn? So eine Scheiße, wirklich.

Mein Anwalt fragte offen, welche Optionen zum Klimaschutz als gesellschaftliche Aufgabe der Vorsitzende denn sehe.

Ausweichende Antworten.

Der Aufsatz zum rechtfertigenden Notstand war offensichtlich vom Richter aus Unbehagen verschmäht worden.

Notstand kann man hier nicht anlegen.

Ja, dann bestraft mich und wir sehen uns in nächster Instanz!

Die Jugendgerichtshilfe aus Greifswald war auch anwesend. Fragte, ob ich denn schon weiß, welchen Beruf ich einmal ergreifen würde. Denn da das noch so unsicher sei, bestünden zumindest Zweifel an meiner Reife zum Tatzeitpunkt und daher sei das Verfahren nach Jugendstrafrecht zu bewerten.

Die Staatsanwältin war dran. Jetzt kommt‘s.

„Ich persönlich bin da ja beim Thema auch ganz dabei, mit Klimaschutz, aber das Persönliche zählt hier ja nicht.“

Also?

„.. halte ich es für angemessen, wenn bedingungslos eingestellt wird, Herr Vorsitzender“

Also die Staatsanwaltschaft will nach alledem, dass ich nichts bekomme?

Der Richter schloss sich an. Beschluss. Bedingungslos eingestellt. Zack.

Die Begründung dafür war, dass bei Jugendstrafrecht nach Erziehungsgedanken entschieden wird und in diesem Fall der Gewahrsam damals schon genug Strafe war, damit ich einsichtig wurde.

War es offensichtlich nicht. Ich war damals zwar das erste Mal in Gewahrsam, die zehn Monate danach aber noch weitere zehn Mal. Der Effekt war umgekehrt: Seitdem hatte ich alle Angst verloren, in Gewahrsam zu kommen. Hatte mich noch 15 Mal angekettet oder angeklebt.

„Und das war es jetzt?“, frage ich Mathis Bönte, meinen Anwalt rechts neben mir.

„Ja“.

Also schauen wir uns an, wie die Gerichte reagieren, wenn mit Klimanotstand argumentiert wird. Mathis hat bereits mehrere Verfahren dazu geführt.

Es läuft eigentlich immer gleich ab: Am Ende sucht das Gericht den einfachsten Ausweg, um sich ja nicht damit auseinandersetzen zu müssen.

Gegen die bedingungslose Einstellung kann ich bei Jugendverfahren nichts tun, bei anderen Verfahren muss der Angeklagte zustimmen. Also bin ich auf weitere Verfahren mal gespannt.


ENDE … ?

Wäre schön … Doch weiter fliegen sie mehrmals täglich von Lübeck nach Stuttgart und München. Werben mit Eintages-Trips. Weiter bauen sie Flughäfen wie den in Frankfurt aus oder in Berlin-Brandenburg neu …

Kein Mensch sieht Kurzstreckenflüge für überhaupt noch haltbar an, wenn konfrontiert mit den Erdüberhitzungsfolgen (Wirtschaftszusammenbruch, Inflation, Krieg, Armut, Nahrungsmangel, Wasserrationierung, Extremwetter und Hitzetote auch schon in den nächsten Jahrzehnten und hier).

Da die entstehenden Treibhausgasemissionen uns umbringen werden, aber trotz dieses Wissens die Branche auch weiter gefördert wird, halte ich unsere Regierung für verräterisch und diese Vielfliegerei für ein Verbrechen. Verräterisch hinsichtlich des Auftrages, den Artikel 20a Grundgesetz, so, wie das Bundesverfassungsgericht es vorgegeben hat, verräterisch ihrem Amtseid gegenüber, der beinhaltet, Schaden vom deutschen Volk fernzuhalten. Und trotz alledem und trotz allen träumerischen Worten vom „grünen Fliegen“ findet dieses fossile Verbrechen weiter statt, und die Emissionen steigen so schnell wie noch nie.


Wer klebt sich das nächste Mal mit an?

Wer mich für die Anwaltskosten des Prozesses und auch für weitere diszipliniert gewaltfreie, ungehorsame Aktionen unterstützt, macht so was auch weiter möglich.

Weitere Infos hierzu findet ihr hier.




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