Stoppt die Zerstörung!
"Schwerste Verbrechen, welche die Welt als Ganzes berühren, dürfen nicht unbestraft bleiben", das steht im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Aber wie steht es um unsere Lebensgrundlagen?
Wasserverschmutzung 🐬📉
Giftige Luft 🌪☠️
Erschöpfte Böden 🚜🧪
Unser Wald stirbt 🌳🍂
👉 Zur Petition auf Change.org
Aber Verbrechen an unseren Ökosystemen, an unseren natürlichen Lebensgrundlagen, an unserem Klima bleiben derzeit noch weitestgehend unbestraft, obwohl sie die Welt als Ganzes berühren. Das muss sich ändern. Wir fordern die Einführung des Straftatbestandes des Ökozids sowohl in das deutsche Strafgesetzbuch als auch auf internationaler Ebene. Wir wollen Umwelt- und Klimazerstörer wirksam vor Gericht bringen!
Unsere Ökosysteme werden seit Jahren massiv geschädigt und zerstört, die Umwelt- und Klimakrise bedrohen unsere Zukunft, unsere Sicherheit und damit auch den Weltfrieden. Das wissen wir alle. Mächtige Menschen, Unternehmen oder Regierungen zerstören aus Profit- oder Machtgründen Ökosysteme, gefährden Millionen Existenzen und Lebensgrundlagen. Das Fatale: Es gibt derzeit keine wirksamen Schutzmaßnahmen, die das verhindern. Es gibt hier eine völkerrechtliche Lücke.
Das Römische Statut ist die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs. Es listet bisher nur Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Diese Verbrechen können seit 2002 vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag gebracht werden. In Umweltfragen sind die Richter in Den Haag aber bisher nur sehr eingeschränkt zuständig, dann nämlich, wenn in einem bewaffneten Konflikt weitreichende, langfristige und schwere Schäden an der natürlichen Umwelt verursacht werden. In Friedenszeiten oder im Rahmen von nicht internationalen bewaffneten Konflikten können Umweltverbrecher*innen völkerstrafrechtlich also nicht belangt werden. Diese Regelungslücke führt nicht zuletzt zur weitgehenden Straflosigkeit der Zerstörung der Lebensgrundlagen indigener Völker im Rahmen von nicht internationalen bewaffneten Konflikten.
Deutschland kann als Vertragsstaat des Römischen Statuts Änderungen des Römischen Statuts für den Internationalen Strafgerichtshof vorschlagen. Wir fordern Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf, im Rahmen Ihrer Richtlinienkompetenz eine umfassende Reform unserer Rechtsordnung zu veranlassen, die den effektiven Schutz unserer Lebensgrundlagen bezweckt. Wir fordern sie dazu auf, sich für die Aufnahme des Ökozids als 5. internationales Verbrechen gegen den Frieden in das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs einzusetzen.
Auf internationaler Ebene gibt es schon seit einigen Jahren starke Bestrebungen Ökozid in das Römische Statut aufzunehmen, angeleitet durch die visionäre britische Umweltanwältin Polly Higgins und ihre Kampagne "StopEcocide!". Diese Petition knüpft an die Vorarbeit der Kampagne an, in deren Rahmen von namhaften Völkerrechtler*innen bereits ein Änderungsvorschlag des Römischen Status erstellt wurde. Auch Papst Franziskus ruft die internationale Gemeinschaft dazu auf, den Ökozid als fünftes Verbrechen gegen den Frieden anzuerkennen. In Europa sprach der französische Präsident Emmanuel Macron seine Unterstützung für eine Erweiterung des Römischen Statuts aus und im Belgischen Parlament liegt ein Gesetzesentwurf vor, der auf nationaler Ebene Ökozid strafbar machen würde. Der Pazifikstaat Vanuatu hatte bereits im Dezember 2019 die Versammlung der Vertragsregierungen dazu aufgefordert, Ökozid in das Römische Statut aufzunehmen, und betont, dass nur auf diese Weise der größten Bedrohung für die Menschenrechte in der Geschichte der Menschheit Einhalt zu gebieten ist. Die Vertragsregierungen Kiribati und die Malediven unterstützen diese Bemühungen.
Indigene Völker, die weniger als 5 % der Weltbevölkerung ausmachen, schützen heute 80% der Weltbiodiversität. Das bedrohliche Machtungleichgewicht zwischen indigenen Völkern und vulnerablen Bevölkerungsgruppen in ländlichen Regionen des globalen Südens und mächtigen Konzernen würde durch ein internationales Abkommen zur Verhinderung von Ökozid und der strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen ausgeglichen.
Aber auch in Deutschland muss der Ökozid als Verbrechen in das deutsche Strafrecht aufgenommen werden. Im deutschen Umweltstrafrecht macht die sogenannte Verwaltungsakzessorietät den Schutz der Umwelt davon abhängig, dass die Verwaltungsbehörden sie zuvor für schützenswert erachten, in dem sie Verbote aussprechen oder Genehmigungen versagen. Genehmigungen – auch wenn rechtswidrig – führen also zur Straflosigkeit der Zerstörung.