02.04.2020 Fragwürdiger Einsatz der Polizei

Fragwürdiger Einsatz der Polizei Zwei Klimaaktivistinnen warben am vergangenen Donnerstag auf dem Jahnplatz für eine andere Klimapolitik. Auf einem drei Meter breiten Transparent, das sie an den jeweiligen Enden hochhielten, war zu lesen: „Bei Corona hören wir auf die Wissenschaft – und beim Klima?“. Die beiden Frauen waren überzeugt, sich mit ihrer Meinungsäußerung im Rahmen der CoronaSchutzverordnung NRW zu bewegen (§12 Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen sind untersagt.) – zumal sie in der Vorwoche dieselbe Aktion auf dem Jahnplatz gestartet hatten, ohne von vorbeifahrenden Polizisten angesprochen zu werden. Die Aktivistinnen bekamen von vorbeigehenden PassantInnen viel Zuspruch, der von Sprüchen wie „Ja, das stimmt“ über zustimmendes Nicken bis zu hochgereckten Daumen reichte. Insgesamt war der Jahnplatz nicht stark frequentiert, was in Corona-Zeiten ja auch normal ist. Kurz vor Ende der Aktion hielten zwei Polizisten mit ihrem Fahrzeug und erklärten den Aktivistinnen, sie würden sich beim Ordnungsamt erkundigen, ob die Frauen mit ihrem Transparent dort überhaupt stehen dürften. Zuvor nahmen sie deren Personalien auf. Begründung: Sie müssten schließlich wissen, mit wem sie es zu tun hätten. Nachdem die Beamten mit dem Ordnungsamt telefoniert hatten, erteilten sie den Aktivistinnen einen Platzverweis, weil diese gegen § 11 der Corona-Schutzverordnung NRW (Durchführung einer unzulässigen Veranstaltung oder Versammlung) verstoßen hätten. Die Aktion, so argumentierten die Beamten, könne PassantInnen veranlassen, sich vor dem Transparent zu versammeln und den gebotenen Abstand von zwei Metern nicht einzuhalten. Das allerdings war vor dem Auftauchen der Polizei gar nicht der Fall gewesen. Erst seit dem Erscheinen der Uniformierten blieben deutlich mehr PassantInnen stehen – ob dabei der Zwei-Meter-Abstand immer eingehalten wurde, ist zweifelhaft, zumal das Polizeiauto den Raum verengte. Die Aktivistinnen befolgten den Platzverweis und wollten sich anschließend bei der Stadtwache nach alternativen Formen der Meinungsäußerung in Corona-Zeiten erkundigen. Statt sachdienlicher Hinweise erklärte der Diensthabende ihnen aber nur, dass sie eine Strafanzeige zu erwarten hätten. Denn: „Zur Zeit ist alles verboten.“

Offenbar kann inzwischen jede öffentliche Meinungsäußerung kriminalisiert werden – selbst wenn sie kreativ, nur zu zweit und mit Sicherheitsabstand vorgetragen wird. Eine derartige Einschränkung von BürgerInnenrechten sollte selbst in Corona-Zeiten Grund zur Sorge sein.

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