Gemeinsam für das Versammlungsrecht

Am Sonntag Nachmittag dem 13.06.2021 fand eine Kundgebung von Extinction Rebellion in Dortmund statt (Pressemeldung). Sie hatte zum Ziel, darauf aufmerksam zu machen, dass es mit dem Rhein-Ruhr Radschnellweg nicht vorwärtsgeht.

Claudia hat die Kundgebung besucht und sie beschreibt im folgenden, wie sie im Anschluss an die Kundgebung von der Polizei festgehalten wurde, einen Strafbefehl erhalten hat und wie sie sich seitdem dafür einsetzt, das Versammlungsrecht in Deutschland zu schützen.

Ablauf auf der Kundgebung

“Ich bin begeisterte Radfahrerin und es war meine erste Gelegenheit, mich in Deutschland für mehr Radwege einzusetzen. Ich kam dazu, als schon Polizei vor Ort war und den Verkehr regelte. Alles war ruhig und friedlich.”

– Claudia

13.6.21 Anuschka mit einer Rede in Dortmund während der Blockade von der B1

“Ich stand auf, als die Polizei uns dazu aufgefordert hat, den Ort zu verlassen. Trotzdem hat die Polizei mich nicht gehen lassen sondern mich - wie alle anderen auch - gekesselt und in der nebenan aufgebauten GeSa (Gefangenensammelstelle) festgehalten und meine Personalien aufgenommen. Insgesamt erhielten - nach Wissen der Ortsgruppe Extinction Rebellion Dortmund - ca 70 Menschen Strafbefehle.”

– Claudia

Vorwurf und Gerichtsurteil

Allen wird das Gleiche vorgeworfen. Keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat.

Alle bekamen einen Strafbefehl mit dem Vorwurf Nötigung.
Sie hätten die Autofahrer*innen genötigt (Vergehen nach § 240 Abs. 1, Abs. 2 StGB), weil sie an der Weiterfahrt gehindert worden wären (sogenannte zweite Reihe Rechtsprechung). Hier eine Stellungnahme der Ortsgruppe Dortmund dazu.

Claudia hat an der Kundgebung teilgenommen, als sie von der Polizei als Kundgebung anerkannt wurde und sie ist direkt gegangen als die Polizei die Kundgebung aufgelöst hat. Ihr Strafbefehl vom 28.10.2021 lautete trotzdem 30 Tagessätze zu je 15,00 € insgesamt 450,00€.

“Ich ging davon aus, dass es sich um einen Irrtum handelte und erhob Einspruch.”

– Claudia

Doch sowohl

  • das Amtsgericht Dortmund (Urteil vom 26.01.2023)
  • das Landgericht Dortmund (Urteil vom 13.03.2024)
  • wie auch das Oberlandesgericht in Hamm (Urteil ohne Begründung vom 04.11.2024)

bestätigten die Verurteilung.

Kriminalisiert für Teilnahme an Versammlung

“Das ist für mich unverständlich. Denn die Gerichte stellen meine Darstellung des Ablaufs nicht in Frage. Sie gehen davon aus, dass ich später dazu gekommen bin als die Polizei vor Ort war, den Verkehr regelte und die Kundgebung als Versammlung einstufte. Das Gericht glaubt mir auch, dass ich den Aufforderungen der Polizei gefolgt bin, als sie um 16 Uhr die Versammlung auflöste. Und trotzdem soll ich dafür bestraft werden.”

– Claudia

Diese Urteile sollen einschüchtern.

Es ist hochproblematisch wenn Menschen befürchten müssen, für eine Teilnahme an einer von der Polizei als Versammlung eingestuften Kundgebung bestraft zu werden.

Gemeinsam für das Versammlungsrecht

Es ist wichtig, für das Versammlungsrecht einzustehen. Gerade in diesen Zeiten müssen möglichst viele Menschen die Möglichkeit haben, auf so grundlegende gesamtgesellschaftliche Themen wie die Verkehrswende, Klimagerechtigkeit und ökologische Krisen aufmerksam zu machen.

Doch das ist nicht möglich, wenn Menschen damit rechnen müssen, für die Teilnahme an einer von der Polizei als Versammlung eingestuften Kundgebung kriminalisiert zu werden.

Es wäre deshalb für uns alle ein wichtiger Schritt, wenn dieses Urteil aufgehoben würde.

“Deswegen habe ich mich dazu entschlossen, gemeinsam mit dem Anwalt Sebastian Nickel und mit Unterstützung der Ortsgruppe Exinction Rebellion Bielefeld das Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten.”

– Claudia

Weshalb wir jetzt Eure Unterstützung brauchen

Mit dem Entscheid des Oberlandesgerichts ist das Urteil rechtskräftig. Das heißt die Beschwerde vor dem Verfassungsgericht hat keine aufschiebende Wirkung.

Es können ab sofort jederzeit Rechnungen von der Staatsanwaltschaft eintreffen.

Kostenübersicht

  • Den Betrag der Staatskosten schätzen wir auf 1567€. Er umfasst die Strafe, die Gerichtskosten, die Auslagen für Zeug*innen und die Zustellungskosten.
  • Die Strafverteidigungskosten belaufen sich auf 3039€. Herr Nickel hat hier nur den Pflichtverteidigersatz berechnet.

Den Gesamtbetrag schätzen wir auf 4606€

Es darf nicht sein, dass Klimaproteste dermaßen kriminalisiert werden, dass schon bloßes Zuschauen/ bloße Anwesenheit zur Strafe führt. Hier müssen wir gemeinsam ein Zeichen setzen.

Es ist für alle Aktiven in der Klimabewegung, aber auch für alle, Demokrat*innen wichtig, dass Claudia die finanziellen Mittel erhält, um den Weg der rechtlichen Prüfung beim Bundesverfassungsgericht gegen diese Kriminalisierung der Klimabewegung weiter gehen zu können. Wir haben daher diese Spendenkampange ins Leben gerufen und bereits über 1500€ eingesammelt. Aber das reicht noch lange nicht, daher bitten wir um eine Spende auf das folgende Konto

Spenden


RebelTrust n.e.V.

IBAN: DE90 4306 0967 1319 2056 00

Bank: GLS Bank

Betreff: XR Bielefeld-Dortmund

Was ist, wenn wir gewinnen?

Wenn das Bundesverfassungsgericht uns Recht gibt, werden die gesamten Kosten vom Staat übernommen. In diesem Fall spenden wir das Geld an andere Menschen und Organisationen, die sich juristisch gegen Kriminalisierung wehren (müssen).

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