12 Jun 2024
Klimademo vor dem Amtsgericht: Solidarität mit Maike und Jakob, die vor der Sixtinischen Madonna protestiert haben
Amtsgericht Dresden, Roßbachstraße 6

Gerichtstermin am 12.06.2024

Start der Mahnwache: 8 Uhr früh
Start des Strafprozesses: 9 Uhr

Klimaaktivisten wegen Protest vor Sixtinischer Madonna vor Gericht

Am 22.08.2022 haben sich Maike und Jakob an der Sixtinischen Madonna festgeklebt. Damit wollten sie verdeutlichen, dass die weltweit voranschreitende Klimakatastrophe unignorierbar ist. Jetzt stehen sie vor Gericht.

Die Klimakatastrophe ist eine bisher nie dagewesene Bedrohung unglaublichen Ausmaßes. Mörderische Dürren, vernichtende Fluten, alles verschlingende Waldbrände: Das wird in den nächsten Jahren dramatisch zunehmen. Alles was uns lieb ist, wird durch die Klimakatastrophe zerstört werden.

Aber anstatt diese Bedrohung für sich direkt ernst zu nehmen, braucht es scheinbar erst ein Medienspektakel um Sekundenkleber auf einem Rahmen. In 100 Jahren werden sich die Menschen fragen, wie bescheuert wir eigentlich damals waren. Dann werden sich Menschen um Essen und Wasser streiten, und Kunst wird ihre geringste Sorge sein.

Maike und Jakob freuen sich sehr über Support. Kommt vorbei und unterstützt die beiden – denn Klimaschützen ist kein Verbrechen.

Hintergrund des Protests

Es tut den Aktivist:innen Leid, dass Angestellte und Besucher:innen Mehrarbeit durch sie haben. Der Protest richtete sich nicht gegen die Gemäldegalerie, sondern sollte die Gesellschaft aufrütteln und auf die drängenden Folgen der Klimakatastrophe aufmerksam machen. Besonders in der Sächsischen Schweiz waren die Auswirkungen der Klimakrise durch große Waldbrände im Jahr 2022 bereits deutlich zu spüren. Die Aktion war eine Reaktion auf diese konkreten Gefahren vor Ort.

Direkt nach dem Protest wurden die Wohnungen von Maike Grunst und Jakob Beyer durchsucht.

Aussage des Verteidigers

Johannes Hehnen, der Verteidiger von Jakob Beyer, erklärt: „Die Regierung verursacht durch ihre Politik irreversible Schäden und heizt den Klimawandel weiter an. Stattdessen sollen diejenigen, die durch ihre Aktion darauf aufmerksam gemacht haben, nun bestraft werden, obwohl sie keinerlei bleibende Schäden am Bild oder Bilderrahmen hinterlassen haben.“

Weitere juristische Maßnahmen gegen Klimaaktivisten

Außerdem läuft auch eine Unterlassungsklage des Museums gegen den Klimaaktivisten Christian Bläul. Er wird am 12.06.2024 ebenfalls ab 8 Uhr am Gericht sein. Die Gemäldegalerie fordert von ihm die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Er soll versprechen, keinen Schaden anzurichten, obwohl er das nie geplant hat und seit vielen Jahren nicht in der Gemäldegalerie war. Dazu sagt der Physiker: „Ich soll den SKD absurderweise 1135 € Anwaltskosten zahlen, für etwas, was ich nicht getan habe und nie tun wollte. Damit kommen wir beim Schutz der Lebensgrundlagen nicht weiter. Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Albertinum-Dach würde mich freuen. Liebe SKD: Ich helfe gern bei Finanzierung und Installation von Solaranlagen. Museen sind Lernorte und können positive Visionen gemeinsam erlebbar machen.“

Jakob Beyer und Christian Bläul sehen sich trotz ihrer ausschließlich friedlichen Klimaproteste mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129) konfrontiert. Das erste Mal in der deutschen Geschichte der wird der sogenannte Schnüffelparagraf gegen eine aktivistische Klimaschutzgruppe eingesetzt. Die Ermittlungen und die tatsächliche Anklage treffen nicht allein die Letzte Generation, Fridays for Future (bei denen im gleichen Zuge Hausdurchsuchungen stattfanden) oder Journalisten, deren Gespräche mit dem Pressetelefon der Letzten Generation abgehört wurden. Daher sprechen wir von Extinction Rebellion den Betroffen volle Solidarität aus.

Die beiden Aktivisten erklären, sich davon nicht einschüchtern zu lassen, sondern weiter für bunten, notwendigen Protest auf die Straße zu gehen. Die Klimakrise kann den Zusammenbruch von selbstverständlichen Dingen wie Ernährungssicherheit, Rettungsdiensten und Lieferketten bewirken - eine Gefahr für die Demokratie. Der Vorwurf kriminelle Vereinigung gefährdet die aktive Zivilgesellschaft als ganzes und somit unsere Demokratie zusätzlich. Das sehen auch ein breites Spektrum der Bevölkerung wie auch zahlreiche Experten so.

Ort und Zeit des Gerichtsprozesses

Der Prozess findet am 12. Juni 2024 um 9 Uhr im Amtsgericht, Roßbachstraße 6, 01069 Dresden, statt. Liebe Freund:innen, Kritiker:innen und Interessierte: kommt gern zur Mahnwache ab 8 Uhr und zum Prozess ab 9 Uhr.

Wir sehen uns auf der Straße!

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